Jugendschutzbeauftragter

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Durch Seitenprüfung entscheiden ob ein Jugendschutzbeauftragter gebraucht wird

Laut Gesetzgeber ist für alle Webseiten im Internet ein Jugendschutzbeauftragter erforderlich, wenn diese Inhalte haben, die für den Jugendschutz relevant sind und die gewerbsmäßig betrieben werden. Was im ersten Moment recht einfach klingt kann aber durchaus seine Tücken haben, weil viele Webmaster sich gar nicht bewusst sind, dass sie eigentlich in der Pflicht wären, dass ein Jugendschutzbeauftragter an ihren Seiten mitwirkt. Von den Inhalten her reicht es schon als relevant aus, wenn nur ein oder zwei Erotk Bilder auf der Seite eingebunden sind und selbst Textmaterial aus dem erotischen Bereich ist ausreichend um dafür zu sorgen, dass ein Jugendschutzbeauftragter gebraucht wird. Als gewerblich betrieben gelten nicht nur solche Seiten, auf denen etwas verkauft wird oder Online Shops, sondern auch Webseiten, auf denen Bannerwerbung oder Ähnliches eingebunden ist, wodurch Gewinne erzeugt werden. In all diesen Fällen ist es so, dass ein Jugendschutzbeauftragter gebraucht wird, der dafür Sorge trägt das die entsprechenden Inhalte erst ab einer gewissen Altersgruppe der Besucher eingesehen werden können, am besten ohne die Benutzerfreundlichkeit zu sehr einzuschränken, denn ein Jugendschutzbeauftragter sollte nicht nur das Gesetz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Auge haben, sondern auch eine zweckmäßige Umsetzung zu Gunsten des Betreibers der Seite berücksichtigen.

Ist man sich unsicher, ob man selbst ebenfalls zu den Webmastern gehört, bei denen ein Jugendschutzbeauftragter an den Seiten mitwirken muss, dann empfiehlt es sich auf jeden Fall, seine Seite wenigstens für eine kurze Überprüfung in die Hände von Fachleuten zu geben, die wissen welche Aufgaben ein Jugendschutzbeauftragter hat und die anhand von den entsprechenden Kriterien die eigene Seite unter die Lupe nehmen. So ist man auf der sicheren Seite und kann sich vom Profi sagen lassen, ob ein Jugendschutzbeauftragter erforderlich ist oder nicht, insbesondere wenn die Seite sich im Grenzbereich bewegt und nur minimal bedenkliche Inhalte hat, bei denen es für einen Laien besonders schwer ist zu entscheiden, was erforderlich ist und was nicht.

Je nach Ergebnissen dieser Überprüfung einer Seite kann dann direkt ein Jugendschutzbeauftragter mit ins Boot geholt werden, der die entsprechenden Aufgaben übernehmen kann oder man kann auf einen solchen verzichten. Wichtig ist bei der Beauftragung von einem Jugendschutzbeauftragten aber natürlich, sich für einen Anbieter zu entscheiden, dem man in diesen wichtigen Dingen auch wirklich vertrauen kann und der zudem in enger Zusammenarbeit und Rücksprache mit einem selbst nach den passenden Lösungen sucht, durch die man langfristig mit der Arbeit zufrieden sein kann, die ein Jugendschutzbeauftragter getan hat. Nicht vergessen sollte man dabei allerdings stets, dass beim Hinzufügen von neuen Inhalten auch erneut der Jugendschutzbeauftragte mit konsultiert werden sollte, damit auch hier alles so aufgebaut sein kann, wie es das sein sollte. Gerade bei Shops und Portalen, auf denen immer wieder neue Produkte ins Sortiment kommen ist das ein wichtiger Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte.

Kategorie: Allgemein

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