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Ein Jugendschutzbeauftragter für Erotik Seiten – ein absolutes Muss

Ein Jugendschutzbeauftragter für Webseiten muss inzwischen immer häufiger einfach sein. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat schon vor geraumer Zeit genau festgelegt, in welchen Fällen im Internet genauer Jugendschutz betrieben werden muss, um Inhalte die nicht für Kinderaugen gedacht sind auch wirksam vor diesen zu schützen. Genau hier kommt ein Jugendschutzbeauftragter zum Tragen, denn wann immer bedenkliche Inhalte ins Netz gestellt werden sollen, gerade auch im erotischen Bereich, sind die Betreiber solcher Seiten sogar gesetzlich verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu stellen, der die Seite genau unter die Lupe nimmt, entscheidet welche Inhalte geschützt werden müssen und einen entsprechenden Schutz auch in die Tat umsetzen kann.

Wir haben die Fachkenntnisse und auch die technischen Möglichkeiten, die ein Jugendschutzbeauftragter haben muss, um die Inhalte vor dem Online stellen zu sichten, zu entscheiden welche Inhalte welcher Benutzergruppe zugänglich sein dürfen und dann auch eine geschlossene Benutzergruppe umzusetzen. Dabei geht es uns in unserer Eigenschaft als Jugendschutzbeauftragter aber nicht nur darum, den vorhandenen Gesetzen gerecht zu werden, nach denen ein Jugendschutzbeauftragter für bestimmte Seiten einfach ein Muss ist. Vielmehr möchten wir auch unseren Kunden und deren Wünschen gerecht werden und den Aufbau der erotischen Seite so weit als möglich einfach und übersichtlich gestalten, damit erwachsene Benutzer keinerlei Probleme haben, alles offen zugänglich zu finden, was an Inhalten für diese bereitgestellt wird.

Als Jugendschutzbeauftragter beraten wir unsere Kunden umfangreich über die verschiedenen Möglichkeiten die sich geben, wir stehen als Hilfe zur Seite vom Design bis zum erfolgreich abgewickelten Verkauf von Gütern die nicht an Jugendliche gehen sollen und darüber hinaus. Die Möglichkeiten, die wir als Jugendschutzbeauftragter haben möchten wir so gut wie möglich mit unseren Kunden gemeinsam zu nutzen, so dass der Schutz immer gewährleistet ist, unsere Kunden rechtlich auf der sicheren Seite sind aber dennoch ansprechende und optimal gestaltete Seiten möglich bleiben, auf die man auch in der Erotik Branche nicht verzichten möchte.

Bedenken sie bitte, dass ein Jugendschutzbeauftragter für Seiten im Erotik Bereich keine freiwillige Entscheidung ist, sondern eine gesetzliche Pflicht. Bei Verstößen in diesem Bereich ist mit hohen Geldbußen zu rechnen, die zu riskieren sich auf keinen Fall lohnen wird. Oftmals ist es für den Webmaster alleine aber gar nicht machbar die Inhalte objektiv zu sichten und zu sichern, ein Jugendschutzbeauftragter der genau weiß was er tut ist also eine unverzichtbare Hilfe, die man auf keinen Fall ausschlagen sollte, um absolut sicher zu sein und das Beste für die eigenen Erotik Seiten heraus zu holen.

Wenn Sie gerne mehr über unsere Arbeit als Jugendschutzbeauftragter wissen möchten oder eine Beratung zu diesem Thema wünschen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung und helfen ihnen, die optimalen Lösungen für die eigenen Seiten zu finden. Immerhin ist jede Seite im Erotik Bereich eine Klasse für sich und entsprechend sollten auch vielseitige Lösungen gefunden werden, mit denen man dann auch auf lange Sicht zufrieden sein kann.

Kategorie: Allgemein Stichworte: Erotik, Jugendschutz

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