Jugendschutzbeauftragter

Für Ihre Website (Erotik)

  • Startseite
  • Unsere Leistungen
  • Gebühren
  • FAQ
  • Links
  • Kontakt
Startseite / Allgemein / Kunden identifizieren – der Jugendschutzbeauftragte hilft

Kunden identifizieren – der Jugendschutzbeauftragte hilft

Ein Jugendschutzbeauftragter ist inzwischen verpflichtend für alle Webseiten und Online Shops, auf denen es Inhalte oder Waren gibt, die negative Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben könnten. Aufgabe die ein Jugendschutzbeauftragter dabei in erster Linie übernimmt ist es, die Inhalte vor dem Online stellen zu sichten, zu entscheiden was zugänglich sein darf und wo geschlossene Benutzergruppen sinnvoll sind und das Ganze dann auch technisch so in die Tat umzusetzen. Für Online Shops im erotischen Bereich, für Spiele und Filme mit FSK 16 oder 18 und derlei mehr ist die Sachlage aber noch ein bisschen schwieriger. Hier geht es nicht nur darum Bilder oder Texte für minderjährige Augen unsichtbar zu halten, sondern auch darum genau zu überprüfen, wer die Waren kauft, um keinerlei strafbare Handlung zu riskieren, indem man die Waren nicht ausreichend absichert.

Hier kann ein Jugendschutzbeauftragter auch eine enorme Hilfe dabei sein, den Käuferkreis was das Alter angeht vor der Bestellung zu verifizieren, damit es keinerlei Probleme geben kann. Technische Möglichkeiten gibt es hier inzwischen einige, wobei man sicher stellen muss, dass es keinerlei Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche geben sollte falsche Angaben zu machen und so die Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen. Ein Jugendschutzbeauftragter kann hier Merkmale wie Post Ident und Sofort Ident im Rahmen der Zahlungsweise Sofort Überweisung umsetzen, damit die Waren ausreichend gesichert sind und unsere Kunden in der Lage sind, ihren Käuferkreis weit genug einzuschränken, damit gesetzlich allen Vorgaben entsprochen wird.

Als Jugendschutzbeauftragter wissen wir natürlich genau, welche technischen Möglichkeiten in ihrer Umsetzung auch von der Kommission für Jugendmedienschutz gebilligt werden und welche nicht, so dass wir zusammen mit unseren Kunden genau entscheiden können, welche Maßnahmen sinnvoll sind und auf welche man auch verzichten kann. Zudem helfen wir natürlich gerne auch bei der technischen Umsetzung und beim Design solcher Systeme, damit auch weiterhin kundenfreundliche Bedienung vorhanden ist, schließlich sollte ein Jugendschutzbeauftragter nicht nur den Schutz der Jugend berücksichtigen, sondern dabei auch seinem Kunden helfen, das Ganze so umzusetzen, das am Ende alle Seiten zufrieden sein können und keine Wünsche offen bleiben.

Als Jugendschutzbeauftragter wollen wir nicht einfach nur das machen, was unsere gesetzliche Pflicht ist und was unser Kunde machen muss, damit ihm keinerlei Strafen drohen, sondern wir wollen gerne zur beiderseitigen Zufriedenheit mit unseren Kunden zusammen arbeiten, damit nicht nur der Jugendschutz im Vordergrund steht, sondern am Ende auch einfach das Gesamtbild stimmt. Dabei ist es für uns auch einerlei, ob es sich um eine informative Webseite handelt, um ein Shop System oder um eine Erotik Seite auf der Sex Kontakte geknüpft werden können. Wir sind bei der Umsetzung unserer Aufgabe als Jugendschutzbeauftragter absolut flexibel und vielseitig, wie unsere Kunden.

Kinderfreundliches Webhosting in all seinen Facetten ist unsere Aufgabe als Jugendschutzbeauftragter, die wir sehr ernst nehmen. Zugleich steht für uns aber auch die Zufriedenheit unserer Kunden im Vordergrund, die man auch nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Kategorie: Allgemein Stichworte: Online Shop System

Gesetze

  • § 5 JMStV
  • § 7 JMStV
  • § 184 StGB
  • § 184c StGB
  • § 15 JuSchG

Unternehmen

  • Datenschutz
  • Impressum

Jugendschutz – Blog

  • Allgemein

Kundenservice

Kundentelefon:
06051 - 9199980 (Ortsnetznummer)
Montag – Sonntag
10:00 – 20:00 Uhr

Copyright © 2007–2021