Jugendschutzbeauftragter
Im Internet nach § 7 Abs. I JMStV.
Top Angebot
VERTRAUENSWÜRDIG
Ihre gesetzliche Pflicht für die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet, ist bei uns in vertrauenswürdigen Händen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne für Fragen und Antworten zu Ihrem Angebot zur Verfügung.
QUALIFIZIERT
Damit schon im Vorfeld Schaden sowohl an Kinder und Jugendlichen als auch an Ihnen selbst abgewendet wird, ist es ratsam unsere Dienstleistung „Jugendschutzbeauftragter“ in Anspruch zu nehmen, um Ihr Angebot im Internet einzuschätzen.
ERSTKONTAKT
Um Ihre Situation zu beleuchten, ist es empfehlenswert einen Termin für eine telefonische Beratung einzuholen!
UNPROBLEMATISCH
Sie haben KEINE Fragen zum Jugendschutz und möchten nur den Jugendschutzbeauftragten wechseln.
LEISTUNGEN
- Beratung in allen Fragen zum Jugendschutz in Internet
- Öffentliche Benennung als Jugendschutzbeauftragter Ihrer Internetseite
- Ansprechpartner für Ihre Nutzer
FAKTEN
- Jugendschutzbeauftragter seit 2007
- Monatlich ab 4,90 Euro (Netto)
- Ab der 2. beauftragten Domain 50%
- Kundenservice zum Ortstarif
- Keine versteckten Kosten
Neukundenangebote
Neukunden bekommen auf Ihre erste beauftragten Domain, einen einmalig Rabatt von 50%.
Dieses Angebot gilt nur für ein Zahlungsintervall von 12 Monaten (Jahres-Abo). Ab dem zweiten Jahr gilt dann die im Jahres-Abo angegebene monatliche Gebühr von 6,90 Euro (Netto). Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Das Angebot ist gültig ab der Beauftragung des Jugendschutzbeauftraten. Das Angebot kann je Unternehmen nur einmal abgeschlossen werden.
In welchem Fall wird ein Jugendschutzbeauftragter erforderlich?
Der Jugendschutzbeauftragte ist dann erforderlich, wenn ein Betreiber im Internet Angebote oder eine Suchmaschine geschäftsmäßig bereithält, deren Inhalte Kinder und Jugendliche gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. (§7 Abs. I JMStV).
WEITERE LINKS ZUM JUGENDSCHUTZ
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Welche Konsequenzen habe ich zu erwarten, sollte ich keinen Jugendschutzbeauftragten einbeziehen?
Gemäß § 24 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist eine Geldbuße bis zu 500.000 € möglich, falls Sie Ihre Pflicht einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, missachtet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies aus Unkenntnis oder Fahrlässigkeit erfolgte. Denn auch in diesem Fall schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, sodass ein hohes Bußgeld und eine Sperrung sicher ist.
1. Eine Abmahnung bzgl. Jugendschutz ist mir zugegangen, was kann ich tun?
Als erstes sollten Sie die Abmahnung sofort an uns weiterleiten, damit wir als Jugendschutzbeauftragter die Anschuldigung inhaltlich analysieren können, um Grad und Dringlichkeit einzuschätzen. Wir können dann ermessen, ob eine Modifizierung Ihrer Webseite notwendig ist oder nicht. Außerdem wäre es rechtlich gesehen ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie gleich und auch weiterhin, in kontinuierlicher Zusammenarbeit mit uns, berät.
2. Wäre eine Altersverifikation durch Altersabfrage auf der Startseite ausreichend?
3. An wen kann ich mich wenden, falls ich weitere Unterstützung benötige?
Als Jugendschutzbeauftragter sind wir auch Dienstleister, sodass wir von Anfang an mit Ihnen alle nötigen Voraussetzungen zusammentragen. Beispielsweise, ob ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden muss, wie Ihre Webseite aufgebaut sein sollte, um Ihr Internetangebot konform mit dem Jugendschutz zu gestalten, und wie viel Sie für den Jugendschutz investieren müssen. Gegebenenfalls unterstützen wir Sie auch gerne bei einem Wechsel Ihres Jugendschutzbeauftragten.
4. In welchem Fall wird ein Jugendschutzbeauftragter erforderlich?
Der Jugendschutzbeauftragte ist dann erforderlich, wenn ein Betreiber im Internet Angebote oder eine Suchmaschine geschäftsmäßig bereithält, deren Inhalte Kinder und Jugendliche gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. (§7 Abs. I JMStV)
Feedbacks unserer Kunden
Jugendschutzbeauftragter für Ihre Erotik-Webseite
Kinder und Jugendliche unterliegen einer besonderen Aufsichtspflicht und Fürsorge, die sich nicht nur auf Eltern und Erziehungsberechtigte bezieht, sondern generell auf jeden Erwachsenen. Es ist eine große Verantwortung unsere Nachkommen vor Schäden an Körper und Seele zu bewahren.
Dieses Verantwortungsbewusstsein gilt ebenso vor drohenden Risiken und Gefahren, die schon im Vorfeld abgewendet werden können. Denn es heißt nicht vergebens, im übertragenen Sinne: Vorbeugen ist besser als bohren! D. h., jeder geschäftliche oder private Bereich der Erwachsenen obliegt, muss sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche davon unbehelligt bleiben. Dies trifft in besonderem Maße auf das Internet zu, das durch PC, Tabletts und Smartphones in fast jedem Haushalt vertreten ist.
Daher muss der Zugriff auf Webseiten, die u. a. Gewalt, Pornographie und Erotik enthalten oder in Geschäften der Zugriff auf Alkohol und Tabak, für unter 18-jährige mit speziellen Schutzmaßnahmen belegt sein. Betreiber von Webseiten mit nicht jugendfreien Inhalten, die sich nicht daran halten, auch wenn es unabsichtlich geschah, werden mit hohen Geldbußen bestraft und haben außerdem mit anderen, harten Konsequenzen zu rechnen. Denn die Regel ist: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Gesetze, Vorschriften und Regeln für einen Online-Shop mit erotischen Inhalten im Internet zu betreiben, sind umfangreich und kompliziert, speziell in Bezug auf Kinder und Jugendliche. Aufgrund dessen erfordert es einen Jugendschutzbeauftragten, der eine Kontroll- und Beraterfunktion ausübt.
Was muss ein Betreiber einer Erotik-Webseite daher tun, um den Vorschriften voll zu entsprechen?
Ein Betreiber ist verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu bestellen, der die Angebote, mit jugendgefährdenden Inhalten, unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzgesetzes, vor der Verbreitung im Internet kontrolliert.
Anforderungen, die ein Betreiber vom Jugendschutzbeauftragten erwarten kann
- Zuverlässigkeit in der Stellung als Jugendschutzbeauftragter
- Kompetenz in Kontrolle und Beratung
- Fundierte Kenntnisse zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht des Betreibers
Drei wichtige Kriterien, um einem Betreiber viel Ärger und gegebenenfalls Strafen zu ersparen. Gerade Provider, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen oft Pferdefüße aufweisen, die von einem Webhosting-Kunden übersehen werden oder undurchsichtig scheinen, sodass eine Sperrung oder gar eine fristlose Kündigung des Providers folgt. Dies ist mit Sicherheit kein Einzelfall, da auch ein Provider vor der Aufsichtsbehörde Rede und Antwort stehen muss.
Wenn nur eine Person einen Vorstoß bei der Aufsicht zur Anzeige bringt, wird der Provider sofort darauf reagieren, obwohl die Sachlage noch nicht geklärt ist. Zudem schließen einige Provider Webseiten mit erotischen Inhalten komplett aus. Aufgrund dessen ist fundiertes Wissen über Vorschriften, und wie ein Risiko minimiert werden kann, eine Grundvoraussetzung für einen zuverlässigen, kompetenten Jugendschutzbeauftragten.
Welche Webseiten in der Kategorie Erotik sind dem Jugendschutz verpflichtet?
- Erotik Online Shops
- Erotik Webseiten (jede Art Pornographie)
- Webseiten von Escort Service, Begleitagenturen, FKK-Clubs, Bordellen und Laufhäusern
- Online-Shops, die erotische oder pornographische Filme auf CD, DVD usw. verkaufen
Der Jugendschutz ist eine ernst zunehmende Angelegenheit, über den sich niemand hinwegsetzen darf. Daher dient die Einhaltung der Vorschriften nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern ebenso dem Betreiber einer Webseite in der Kategorie Erotik!
Gebühren des Jugendschutzbeauftragten
3 Monate
9,90 Euro monatlich- 9,90 €* Setup-Gebühr
- Gebühren für 1. Domain
- Ab der 2. beauftragten Domain 50% Rabatt
- **Brückenseiten kostenlos
6 Monate
8,90 Euro monatlich- keine Setup-Gebühr
- Gebühren für 1. Domain
- Ab der 2. beauftragten Domain 50% Rabatt
- **Brückenseiten kostenlos
12 Monate
6,90 Euro monatlich- keine Setup-Gebühr
- Gebühren für 1. Domain
- Ab der 2. beauftragten Domain 50% Rabatt
- **Brückenseiten kostenlos
24 Monate
4,90 Euro monatlich- keine Setup-Gebühr
- Gebühren für 1. Domain
- Ab der 2. beauftragten Domain 50% Rabatt
- **Brückenseiten kostenlos
Stand: 01.07.2020
** Zusätzliche Domains die ohne eigenen Inhalt lediglich auf Ihre Hauptdomain umleiten, werden nicht mehrfach berechnet und sind somit kostenlos. Teilen Sie uns weitere Domains bei Ihrer Bestellung mit (Brückenseite, Doorway Page, Jump Page, Satellitenseite oder Spiegelseite genannt).
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass wir keine komplette Erstberatung ohne erteiltes Mandat durchführen können.
Telefonisch erreichen Sie uns:
Montags bis Freitags von 10:00 – 17:00 Uhr
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Telefon: 06435 / 5480251