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Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) müssen Anbieter von jugendgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.
Mit einem externen Jugendschutzbeauftragten vermeiden Sie rechtliche Risiken und potenzielle Bußgelder durch die Landesmedienanstalten.
Wir erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Jugendschutzkonzept und beraten Sie bei der Umsetzung effektiver Schutzmaßnahmen.
Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den Jugendmedienschutz.
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Jetzt anfragenUmfassende JMStV Beratung für Anbieter
Wir übernehmen offiziell die Funktion des Jugendschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
Mehr erfahrenWir beraten Sie zu allen Fragen des Jugendmedienschutzes und unterstützen Sie bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Mehr erfahrenWir erstellen für Sie ein individuelles Jugendschutzkonzept, das auf die spezifischen Anforderungen Ihres Angebots zugeschnitten ist.
Mehr erfahrenTransparente und faire Konditionen
Antworten auf Ihre Fragen zum Jugendschutzbeauftragten
Nach § 7 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) müssen Anbieter von Telemedien, die jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte anbieten, einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Dies betrifft insbesondere Anbieter von:
Der Jugendschutzbeauftragte hat folgende Hauptaufgaben:
Ja, der JMStV erlaubt ausdrücklich die Bestellung eines externen Jugendschutzbeauftragten. Dies ist oft die kostengünstigere und effizientere Lösung, da Sie von der Expertise eines spezialisierten Dienstleisters profitieren, ohne einen eigenen Mitarbeiter schulen oder einstellen zu müssen.
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