Externer Jugendschutzbeauftragter nach JMStV

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Warum ein externer Jugendschutzbeauftragter wichtig ist

Professionelle Jugendschutzberatung für Unternehmen

Gesetzliche Pflicht zum Jugendschutzbeauftragten

Gesetzliche Pflicht

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) müssen Anbieter von jugendgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Rechtssicherheit durch JMStV Beratung

Rechtssicherheit

Mit einem externen Jugendschutzbeauftragten vermeiden Sie rechtliche Risiken und potenzielle Bußgelder durch die Landesmedienanstalten.

Jugendschutzkonzept

Wir erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Jugendschutzkonzept und beraten Sie bei der Umsetzung effektiver Schutzmaßnahmen.

Kompetente Beratung

Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den Jugendmedienschutz.

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Unsere Leistungen

Umfassende JMStV Beratung für Anbieter

Benennung als Jugendschutzbeauftragter

Wir übernehmen offiziell die Funktion des Jugendschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

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Beratung & Unterstützung

Wir beraten Sie zu allen Fragen des Jugendmedienschutzes und unterstützen Sie bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.

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Konzept-Erstellung

Wir erstellen für Sie ein individuelles Jugendschutzkonzept, das auf die spezifischen Anforderungen Ihres Angebots zugeschnitten ist.

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Unsere Preise

Transparente und faire Konditionen

3 Monate

12,40 €
pro Monat zzgl. MwSt.
  • Benennung als Jugendschutzbeauftragter
  • Beratung & Unterstützung
  • Jugendschutzkonzept
  • Ansprechpartner für Nutzer

6 Monate

11,10 €
pro Monat zzgl. MwSt.
  • Benennung als Jugendschutzbeauftragter
  • Beratung & Unterstützung
  • Jugendschutzkonzept
  • Ansprechpartner für Nutzer

12 Monate

8,60 €
pro Monat zzgl. MwSt.
  • Benennung als Jugendschutzbeauftragter
  • Beratung & Unterstützung
  • Jugendschutzkonzept
  • Ansprechpartner für Nutzer

24 Monate

6,10 €
pro Monat zzgl. MwSt.
  • Benennung als Jugendschutzbeauftragter
  • Beratung & Unterstützung
  • Jugendschutzkonzept
  • Ansprechpartner für Nutzer

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen zum Jugendschutzbeauftragten

Wer benötigt einen Jugendschutzbeauftragten nach JMStV?

Nach § 7 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) müssen Anbieter von Telemedien, die jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte anbieten, einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Dies betrifft insbesondere Anbieter von:

  • Sozialen Netzwerken
  • Online-Spielen
  • Streaming-Diensten
  • Foren und Communities
  • Dating-Plattformen
  • Websites mit nutzergenerierten Inhalten
Was sind die Aufgaben eines Jugendschutzbeauftragten?

Der Jugendschutzbeauftragte hat folgende Hauptaufgaben:

  • Beratung des Anbieters in Fragen des Jugendschutzes
  • Ansprechpartner für Nutzer
  • Mitwirkung bei der Auswahl und Gestaltung von Angeboten
  • Hinwirken auf die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften
  • Entwicklung und Umsetzung von Jugendschutzkonzepten
Kann ich einen externen Jugendschutzbeauftragten bestellen?

Ja, der JMStV erlaubt ausdrücklich die Bestellung eines externen Jugendschutzbeauftragten. Dies ist oft die kostengünstigere und effizientere Lösung, da Sie von der Expertise eines spezialisierten Dienstleisters profitieren, ohne einen eigenen Mitarbeiter schulen oder einstellen zu müssen.

Partnerprogramm

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  • Webdesigner und Agenturen
  • Rechtsanwälte und Berater
  • Hosting-Provider
  • IT-Dienstleister

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